Dieses Mal sprechen Martin, Johanna und Manuel über den endlich beschlossenen Dresdner Haushalt, Populismus von allen Seiten, Fahren ohne Fahrschein bei den DVB und vieles mehr.
Weiterführende Links:
Inklusionswoche
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/dresden/beteiligung/themen/1050272
Antrag zum Unterlassen der Anzeige bei Fahren ohne Fahrschein
https://dissidenten-fraktion.de/2023/04/14/schluss-mit-haftstrafen-fuers-schwarzfahren/
Klima-Aktionstag
https://fffdd.de/
Website von Stadt muss atmen
https://www.stadt-muss-atmen.de/
Die Teilnehmer am Podcast sind zwar grundsätzlich auf der richtigen (Denk)-Spur aber sie erkennen offensichtlich die tatsächliche Problemsituation nicht wirklich. Es geht nicht nur um das Radfahren auf der Hauptstrasse sondern um die Schutzwürdigkeit der Aufenhaltsqualität dieser Zone – und Radfahren gehört da eben nicht rein, wie schon im Podcast vorsichtig angedeutet wurde.
Denn in vielen anderen Städten Europas ist das Radfahren auf Boulevards, die mit Gastro und Geschäften reichlich belegt sind ein absolutes No-go.
Es ist keine „Posse“ um das Radfahren auf dem Boulevard sondern die Hauptstrasse ist einfach eine „Schutzzone“ für Fußgänger und zwar in ihrer Gesamtheit. Da gibt es einfach nichts dran zu deuteln. Es gibt hier auch kein „Gewohnheitsrecht“ obwohl viele das so für Ihr Gewissen deuten.
Die derzeitige straßenverkehrsrechtliche Situation auf der Hauptstrasse ist ebenfalls eindeutig. Denn nur der Gehweg der Mittelachse darf enstprechend der aktuellen Beschilderung in geradeaus Richtung mit dem Fahrrad (und auch nicht mit E-Scootern, denn das sind Motorfahrzeuge) in Schrittgeschwindigkeit und unter äußerster Rücksichtnahme auf Fußgänger befahren werden.
Also ist jedes Befahren der Ost- und Westachse (entlang der Bebauung der Hauptstrasse) egal mit welchem Fahrzeug tabu und kann als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 50,-€ und ggf. auch mehr) jederzeit geahndet werden. Dabei ist es vollkommen unerheblich wie schnell das Fahrzeug (also auch das Fahrrad) bewegt wird.
Aber zum besseren Verständnis von Regeln hier mal so einige etwas andere Vergleiche, um mal daran zu erinnern, dass es auch außerhalb des „Radfahrens“ sogenante Schutzregeln gibt, an die sich alle Leute, Unternehmen und sogar Behörden halten müssen, sonst gibts eben eins auf die Mütze und es kostet vielleicht richtig viel (Buß-)Geld wenn man sich nicht an die durchaus vergleichbaren anderen Schutzregeln halten will und dabei auch noch erwischt wird.
Eine Umweltzone ist eine Zone in der Verbrennungsmotordreckschleudern eben nicht einfahren dürfen und außen drum herum fahren müssen-sonst gibts Strafe.
Eine Lärmschutzzone ist eine Zone in der Ruhe herrschen soll und keine Techno- Konzerte stattfinden, kein Fluglärm gemacht werden darf und keine Motorradrennen stattfinden dürfen-sonst gibts Strafe.
Ein Naturschutzgebiet ist ebenfalls eine Schutzzone in welcher Pflanzen und Tiere vor allem vor Menschen geschützt werden sollen, die sie (die Pflanzen) abreißen oder die Tiere ärgern und stören-sonst gibts Strafe.
Und – ja genau eine FUSSGÄNGER(SCHUTZ)ZONE ist eben eine Zone in der Fußgänger vor allem vor den sich schneller als normale Fußgänger bewegenden „Gerätschaften aller Art“ geschützt sein sollen und zwar ausnahmslos alle Fußgänger sind in dieser Schutzzone aus gutem Grund geschützt- große, kleine, dicke, dünne, junge, alte, beschwippste, versonnene, shoppingsüchtige, ortskundige und ortsfremde….sollen dort nicht geärgert, angerempelt, erschreckt oder sogar überrollt werden-sonst gibts Strafe.
Das sind nun mal die Regeln, die für alle Mitglieder dieser Gemeinschaft gleichermaßen gelten (müssen).
Also – an alle Berufs-Speed-Radfahrer, Radakrobaten. Testosteronabbauradler, Schwerlasteneselfahrer, Kinder- Kisten- und Hundetransporteure, Lieferandisten, Flachlandmountainbiker- die Regel lautet eindeutig; Es geht entweder im Tempolimit lansam und runter bis auf Maximal „Nordic-Walking-Geschwindigkeit“ ( im Amtsdeutsch auch als Schrittgeschwindigkeit bezeichnet) zusammen mit den ganzen geschützten Schnecken-Tempo-Gängern (im Amtsdeutsch als „Fußgnger (M/W/D)“ auf dem Mittelweg der Hauptstrasse oder ihr fahrt bzw. trempelt eure Pedalen eben ohne Tempolimit auf der (mautfreien) Route aussen rum um die FUSSGÄNGER(SCHUTZ)ZONE HAUPTSTRASSE über Albertstrasse und Köpkestrasse. Und wer keinen Stadtplan lesen kann, nimmt einfach das Handynavi und dann klappt das schon.
Insider -Tipp für einen Fotostopp oder Erfrischung an der Umleitungsstrecke: hübsche Sehenswürdigkeit: Der Sarrasani-Brunnen
Mehrzeitbedarf bei zügiger Fahrt für die von Flamingo erklärte Umleitung zur Umgehung der FUSSGÄNGERSCHUTZZONE: ca. 8 min.