Für Tanzfreiheit an Feiertagen: Dresdner PIRATEN laden zum Ostertanz
Am kommenden Karfreitag gilt wieder wie seit vielen Jahren: Keine Musik in Bars und Diskotheken in ganz Dresden. Das verbietet das sächsische Feiertagsgesetz seit 1992 (§ 6 SächsSFG). Verboten sind unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Veranstaltungen aller Art, sofern sie „geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“. Entgegenstehendes Verhalten
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