Klage gegen Hilberts Wahlzulassung – PIRATEN Dresden gehen vor Verwaltungsgericht

das rathaus in Dresden
Rathaus Dresden Photo by Mila Boers cc-by 2.0

Bei der Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl Dresden wurden Unstimmigkeiten bei der Aufstellungsversammlung von Dirk Hilbert bekannt. Der als “unabhängig” von einem Wahlverein aufgestellte Kandidat untersteht denselben Regeln wie der einer Partei – zwei davon wurden allerdings nachweisbar verletzt:    

1. Zwei der 14 anwesenden Personen auf der Aufstellungsversammlung waren nicht wahlberechtigt, haben aber dennoch mit abgestimmt. 
2. Die eidesstattliche Versicherung, dass bei der Wahl alles rechtens ablief, wurde zum Teil von Personen abgelegt, die dies nicht hätte tun dürfen.     

Das Wahlrecht sieht strenge formale Regeln für eine Wahlbewerbung vor, um die ordnungsgemäße Legitimation der gewählten Person zur gewährleisten. Da diese nicht eingehalten wurden, legten die PIRATEN Dresden Beschwerde bei der Landesdirektion ein. Diese wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die zwei Fehler das Ergebnis der Aufstellungsversammlung – die Wahl Hilberts als Kandidaten des Vereins – nicht verändert hätten.

Diese Antwort lässt jedoch einige Fragen offen. Dürfen die Regeln für Aufstellungsversammlungen missachtet werden? Wenn ja, welche? Und unter welchen Umständen? Wir sind für gleiche Regeln für alle und wollen im Sinne der Transparenz  und Demokratie für künftige Wahlen eine Klärung herbeiführen, welche Regeln Wahlbewerber einzuhalten haben. Aus diesem Grund haben wir heute eine Klage zum Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.

Dabei wollen wir ausdrücklich nicht die Oberbürgermeisterwahl – unabhängig von deren Ausgang – anfechten. Das Gericht soll aber für künftige Wahlen verbindlich feststellen, dass die Fehler bei der Wahlbewerbung von Dirk Hilbert so gravierend waren, dass seine Wahlbewerbung hätte zurückgewiesen werden müssen.

Steve König, Vorsitzender der PIRATEN Dresden, dazu: “Die Regeln zu unseren demokratischen Prozessen sind nicht umsonst sehr detailliert. Deren Einhaltung ist wichtig für das Vertrauen in diese Prozesse, für einen gerechten und sicheren Ablauf. Es kann nicht sein, dass gleich mehrere, größere Regelbrüche als ‘nicht relevant’ eingestuft werden. Das wollen wir gerichtlich feststellen lassen.”

Jens Hänsch, Generalsekretär der PIRATEN Dresden und Klageführer, ergänzt: “Wir wollen und werden mit dieser Klage nicht die Wahl selbst anfechten oder das Ergebnis im Nachhinein kippen. Als PIRATEN sind uns jedoch demokratische Grundwerte sehr wichtig und wir nehmen diese sehr ernst. Die Problematik einfach fallen zu lassen, kommt für uns deswegen nicht infrage – deswegen dieser Schritt vor das Verwaltungsgericht.”

Eine Behandlung der Klage und eine Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichts erwarten wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst nach der Wahl, inklusive der zweiten Runde im Juli. Die komplette Klageschrift ist hier zu finden.

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